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AGB
Allgemeine Einkaufsbedingungen für
Lieferungen und Leistungen
der Nordica MultiService GmbH (Stand
05.05.05)
1. Vertragsabschluss
Wir
bestellen auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Jeder Auftrag wird durch uns ausschließlich
schriftlich erteilt respektive bestätigt.. Nehmen wir die
Lieferung und Leistung (nachfolgend nur Lieferung) ohne
ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem
Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen
angenommen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch
für
alle zukünftigen Lieferverträge mit Ihnen.
Wir sind berechtigt, diese
Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu ändern. Änderungen
werden ab dem Datum ihrer Gültigkeit wirksam, wenn Sie nicht
binnen einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung der Änderung
widersprechen. Auf diese Folge weisen wir Sie bei Mitteilung der
Änderung ausdrücklich hin.
Nehmen Sie unsere Bestellung
nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich oder
durch Lieferung an, so sind wir zum Widerruf berechtigt, ohne dass
Ihnen daraus Schadensersatzansprüche zustehen.
Für alle Verhandlungen mit
Lieferanten, insbesondere für die Festlegung von
Rahmenkonditionen mit der NORDICA MultiService GmbH, ist
ausschließlich die NORDICA MultiService GmbH zuständig.
Absprachen mit einzelnen Vertriebszentren der NORDICA MultiService
GmbH bedürfen der vorherigen Zustimmung der NORDICA
MultiService GmbH.
2. Preise, Versand, Verpackung
Die vereinbarten Preise sind Festpreise
und schließen Nachforderungen aller Art aus. Die Rechnung erfolgt zu
den am Bestelltag gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Berechnung von Nebenkosten ohne unsere schriftliche Zustimmung ist nicht
möglich.
Kosten für Verpackung und Transport einschließlich Rollgeld bis zu der von uns angegebenen
Lieferadresse sind in diesen Preisen enthalten. Dies gilt auch dann, wenn Teilmengen einer
Bestellung in verschiedene unserer Niederlassungen auszuliefern sind. Die Bestellung erfolgt
ohne Berücksichtigung von Wert- und Mengenvorgaben frei Haus. Der Versand erfolgt auf Ihre Gefahr.
Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Untergangs bleibt bis zur
Ablieferung an der von uns gewünschten Lieferanschrift somit bei Ihnen. Vorgaben hinsichtlich
der Transportart sind von Ihnen zu beachten.
Über
Preisänderungen informieren Sie uns mindestens vier Wochen vor
In-Kraft-Treten. Die durch Preisänderungen
bei uns anfallenden Lagerwertverlusten werden zum Stichtag voll
vergütet.
Für unbestellt zugesandte Ware übernehmen wir keine Haftung. Die Annahme des Angebotes erfolgt
durch Zahlung der Rechnung. Falls wir die unbestellt zugesandte Ware nicht annehmen, erfolgt
die Rücksendung auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten.
Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien
sind nur in dem für Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen nur
umweltfreundliche, recyclingfähige Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Zum Ausgleich der
anfallenden Entsorgungskosten vergüten Sie uns jeweils am Quartalsende 0,1 % des Nettowarenwertes
aus dem Umsatz des vergangenen Quartals.
Der Einsatz von Mehrwegbehältern ist nur mit unserer Zustimmung und für uns kostenfrei möglich.
3. Rechnungserteilung und Zahlung
Rechnungen
sind uns in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen
Unterlagen und Daten nach erfolgter
Lieferung oder mit Lieferung in ordnungsgemäßer Form
einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte
Rechnungen
gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen.
Alle Rechnungen, die bis zum 25. eines Monats ordnungsgemäß eingegangen sind, werden
jeweils bis zum 30. eines folge Monats unter Abzug von 3 % Skonto von uns bezahlt.
Zahlungsverzögerungen
aufgrund nicht vorliegender oder unrichtiger Rechnungen haben keinen
Einfluss
auf die Skontogewährung. Nehmen Sie einen Scheck bei
Übersendung durch die Post an, dann gilt der Zeitpunkt der
Absendung
als Zahlungsdatum.
4. Liefertermine, Lieferverzug
Sie
werden unsere Bestellungen unverzüglich ausführen.
die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware
bei der von uns genannten Lieferanschrift.
Erkennen
Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen
nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies
unverzüglich unter Angabe der Gründe und der
voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich
mitzuteilen. Sie verpflichten sich, uns in derartigen Fällen,
den entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Verzögerungen sind
wir berechtigt den in Rechnung gestellten Betrag um den jeweiligen
Skontobetrag für jeden angefangenen Kalendertag in Abzug zu
bringen. Sie werden uns dann die Lieferung auf dem schnellsten Weg
kostenfrei ausliefern. Abholung ist in diesen Fällen
möglich.
5. Gewährleistung und Haftung
Sie
sichern zu, dass sämtliche Lieferungen den rechtlichen
Bestimmungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von
Behörden und Fachverbänden entsprechen, insbesondere
verkehrsfähig im Sinne der einschlägigen Vorschriften
sind. Ein fehlen der zugesicherten Eigenschaften kommt dem Verlust der
Verkehrsfähigkeit gleich. Sie haben uns unverzüglich
schriftlich zu informieren, wenn ein Produkt die
Verkehrsfähigkeit verliert, gleichgültig woraus der
Verlust der Verkehrsfähigkeit resultiert. Sie haben uns den
Schaden zu ersetzen, der uns durch eine Lieferung, die nicht
verkehrsfähig im vorgenannten Sinn ist, entsteht. Eine etwaige
weitergehende Haftung bleibt unberührt.
Sie
haften dafür, dass im Zusammenhang mit den von Ihnen
gelieferten und von uns unverändert weiter vertriebenen
Lieferung keine gewerblichen Schutzrechte (wie z. B. Marken und
Patente), Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, entsprechende
Schutzrechtsanmeldungen sowie Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse Dritter verletzt werden, die für Ihr
Heimatland, die Europäische Union oder die Schweiz bestehen.
Soweit Sie für einen Produktfehler verantwortlich sind, stellen Sie
uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen
Produkt- bzw. Produzentenhaftung frei, als die Ursache in Ihrem
Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und Sie im
Außenverhältnis selbst haften.
Soweit Sie für einen Produktfehler verantwortlich sind, stellen Sie
uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen
Produkt- bzw. Produzentenhaftung frei, als die Ursache in Ihrem
Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und Sie im
Außenverhältnis selbst haften.
Ist die Sache mangelhaft, können wir, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, unter den Voraussetzungen
- des § 439 Nacherfüllung verlangen,
-
der §§ 440, 323, 326 Abs. 1
Satz 3 von dem Vertrag zurücktreten oder des § 441 den
Kaufpreis mindern und
-
der §§ 440, 280, 281, 283,
311a Schadensersatz oder des § 284 Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen (§ 437 BGB).
Ist ein Werk mangelhaft, können wir, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, unter den Voraussetzungen
des § 635 Nacherfüllung verlangen,
des
§ 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen verlangen, der §§ 636,
323, 326 Abs. 1 Satz 3 von dem Vertrag zurücktreten oder des
§ 638 die Vergütung mindern und
des § 635 Nacherfüllung verlangen, der
§§ 636, 280, 281, 283, 311a Schadensersatz oder des
§ 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (634 BGB).
Hier gelten die einschlägigen Verjährungsfristen des BGB.
- Bei
festgestellter Falsch-, Mehr- oder Minderlieferung nehmen Sie die
falsche oder überzählige Ware zurück oder
liefern die bestellte Ware oder Restmenge kostenfrei nach. Eine
Ersatzlieferung in Form eines anderen Produkts ist nicht
zulässig.
Bei
Qualitätsmängeln, die während der
Produktlaufzeit festgestellt werden, können wir die Artikel
der betroffenen Charge zur vollen Gutschrift auf Ihre Kosten
zurücksenden. Gleiches gilt bei Rückrufaktionen oder
bei Fehlen oder dem Verlust der Verkehrsfähigkeit im Sinne
Ziff. 5.1.
Daneben stehen uns alle sonstigen gesetzlichen Ansprüche zu.
6. Schlussbestimmungen
Wir
sind zur Weiterveräußerung der Lieferung im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen an beliebige Dritte berechtigt. Alle
Forderungen aus der Weiterveräußerung stehen
ausschließlich uns zu.
Durch
Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Einkaufsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen
nicht berührt.
Sie sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt,
Ihre Forderungen gegen uns abzutreten.
Sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist
Erfüllungsort für die Lieferverpflichtungen die von
uns gewünschte Versandanschrift, für alle
übrigen Verpflichtungen beider Teile Oldenburg. Gerichtsstand
ist Oldenburg.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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| Beteiligungen und Referenzen |
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