| Secretarius Intimus | | AGB | Kontakt | Impressum |
Geschäftsfelder
 
Service/Recht

AGB



Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Nordica MultiService GmbH (Stand 05.05.05)


1. Vertragsabschluss


    1. Wir bestellen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Jeder Auftrag wird durch uns ausschließlich schriftlich erteilt respektive bestätigt.. Nehmen wir die Lieferung und Leistung (nachfolgend nur Lieferung) ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen angenommen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferverträge mit Ihnen.

    2. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu ändern. Änderungen werden ab dem Datum ihrer Gültigkeit wirksam, wenn Sie nicht binnen einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Auf diese Folge weisen wir Sie bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hin.

    3. Nehmen Sie unsere Bestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich oder durch Lieferung an, so sind wir zum Widerruf berechtigt, ohne dass Ihnen daraus Schadensersatzansprüche zustehen.

    4. Für alle Verhandlungen mit Lieferanten, insbesondere für die Festlegung von Rahmenkonditionen mit der NORDICA MultiService GmbH, ist ausschließlich die NORDICA MultiService GmbH zuständig. Absprachen mit einzelnen Vertriebszentren der NORDICA MultiService GmbH bedürfen der vorherigen Zustimmung der NORDICA MultiService GmbH.


2. Preise, Versand, Verpackung

    1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Die Rechnung erfolgt zu den am Bestelltag gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung von Nebenkosten ohne unsere schriftliche Zustimmung ist nicht möglich.

    2. Kosten für Verpackung und Transport einschließlich Rollgeld bis zu der von uns angegebenen Lieferadresse sind in diesen Preisen enthalten. Dies gilt auch dann, wenn Teilmengen einer Bestellung in verschiedene unserer Niederlassungen auszuliefern sind. Die Bestellung erfolgt ohne Berücksichtigung von Wert- und Mengenvorgaben frei Haus. Der Versand erfolgt auf Ihre Gefahr. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Untergangs bleibt bis zur Ablieferung an der von uns gewünschten Lieferanschrift somit bei Ihnen. Vorgaben hinsichtlich der Transportart sind von Ihnen zu beachten.

    3. Über Preisänderungen informieren Sie uns mindestens vier Wochen vor In-Kraft-Treten. Die durch Preisänderungen bei uns anfallenden Lagerwertverlusten werden zum Stichtag voll vergütet.

    4. Für unbestellt zugesandte Ware übernehmen wir keine Haftung. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Zahlung der Rechnung. Falls wir die unbestellt zugesandte Ware nicht annehmen, erfolgt die Rücksendung auf Ihre Gefahr und zu Ihren Lasten.

    5. Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen nur umweltfreundliche, recyclingfähige Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Zum Ausgleich der anfallenden Entsorgungskosten vergüten Sie uns jeweils am Quartalsende 0,1 % des Nettowarenwertes aus dem Umsatz des vergangenen Quartals.

    6. Der Einsatz von Mehrwegbehältern ist nur mit unserer Zustimmung und für uns kostenfrei möglich.


3. Rechnungserteilung und Zahlung

    1. Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung oder mit Lieferung in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen.

    2. Alle Rechnungen, die bis zum 25. eines Monats ordnungsgemäß eingegangen sind, werden jeweils bis zum 30. eines folge Monats unter Abzug von 3 % Skonto von uns bezahlt.

    3. Zahlungsverzögerungen aufgrund nicht vorliegender oder unrichtiger Rechnungen haben keinen Einfluss auf die Skontogewährung. Nehmen Sie einen Scheck bei Übersendung durch die Post an, dann gilt der Zeitpunkt der Absendung als Zahlungsdatum.


4. Liefertermine, Lieferverzug

    1. Sie werden unsere Bestellungen unverzüglich ausführen. die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Lieferanschrift.

    2. Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Sie verpflichten sich, uns in derartigen Fällen, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Verzögerungen sind wir berechtigt den in Rechnung gestellten Betrag um den jeweiligen Skontobetrag für jeden angefangenen Kalendertag in Abzug zu bringen. Sie werden uns dann die Lieferung auf dem schnellsten Weg kostenfrei ausliefern. Abholung ist in diesen Fällen möglich.


5. Gewährleistung und Haftung

    1. Sie sichern zu, dass sämtliche Lieferungen den rechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von Behörden und Fachverbänden entsprechen, insbesondere verkehrsfähig im Sinne der einschlägigen Vorschriften sind. Ein fehlen der zugesicherten Eigenschaften kommt dem Verlust der Verkehrsfähigkeit gleich. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ein Produkt die Verkehrsfähigkeit verliert, gleichgültig woraus der Verlust der Verkehrsfähigkeit resultiert. Sie haben uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch eine Lieferung, die nicht verkehrsfähig im vorgenannten Sinn ist, entsteht. Eine etwaige weitergehende Haftung bleibt unberührt.

    2. Sie haften dafür, dass im Zusammenhang mit den von Ihnen gelieferten und von uns unverändert weiter vertriebenen Lieferung keine gewerblichen Schutzrechte (wie z. B. Marken und Patente), Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, entsprechende Schutzrechtsanmeldungen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter verletzt werden, die für Ihr Heimatland, die Europäische Union oder die Schweiz bestehen.

    3. Soweit Sie für einen Produktfehler verantwortlich sind, stellen Sie uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Produkt- bzw. Produzentenhaftung frei, als die Ursache in Ihrem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und Sie im Außenverhältnis selbst haften.

    4. Soweit Sie für einen Produktfehler verantwortlich sind, stellen Sie uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Produkt- bzw. Produzentenhaftung frei, als die Ursache in Ihrem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und Sie im Außenverhältnis selbst haften.


      Ist die Sache mangelhaft, können wir, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, unter den Voraussetzungen

      1. des § 439 Nacherfüllung verlangen,
      2. der §§ 440, 323, 326 Abs. 1 Satz 3 von dem Vertrag zurücktreten oder des § 441 den Kaufpreis mindern und

      3. der §§ 440, 280, 281, 283, 311a Schadensersatz oder des § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 437 BGB).



      Ist ein Werk mangelhaft, können wir, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, unter den Voraussetzungen
      1. des § 635 Nacherfüllung verlangen,

      2. des § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, der §§ 636, 323, 326 Abs. 1 Satz 3 von dem Vertrag zurücktreten oder des § 638 die Vergütung mindern und

      3. des § 635 Nacherfüllung verlangen,

      4. der §§ 636, 280, 281, 283, 311a Schadensersatz oder des § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (634 BGB).


      Hier gelten die einschlägigen Verjährungsfristen des BGB.

    5. Bei festgestellter Falsch-, Mehr- oder Minderlieferung nehmen Sie die falsche oder überzählige Ware zurück oder liefern die bestellte Ware oder Restmenge kostenfrei nach. Eine Ersatzlieferung in Form eines anderen Produkts ist nicht zulässig.
    6. Bei Qualitätsmängeln, die während der Produktlaufzeit festgestellt werden, können wir die Artikel der betroffenen Charge zur vollen Gutschrift auf Ihre Kosten zurücksenden. Gleiches gilt bei Rückrufaktionen oder bei Fehlen oder dem Verlust der Verkehrsfähigkeit im Sinne Ziff. 5.1.

    7. Daneben stehen uns alle sonstigen gesetzlichen Ansprüche zu.



6. Schlussbestimmungen

    1. Wir sind zur Weiterveräußerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an beliebige Dritte berechtigt. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung stehen ausschließlich uns zu.

    2. Durch Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt.

    3. Sie sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Ihre Forderungen gegen uns abzutreten.

    4. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtungen die von uns gewünschte Versandanschrift, für alle übrigen Verpflichtungen beider Teile Oldenburg. Gerichtsstand ist Oldenburg.

    5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.








Beteiligungen und Referenzen